- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Wiesengrab.
- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
- Die Zubestattung von weiteren Urnen ist nicht möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Beim Kauf als Doppelgrab kann/muss das Grab bei der zweiten Beisetzung einmalig verlängert werden.